Für Beratungen oder Aufklärungsgespräche, ist es kein Problem auch mit Neupatienten eine Videosprechstunde durchzuführen.
Falls ein Patient, der kein Bestandspatient ist, eine Videosprechstunde bei Ihnen gebucht hat, die per EBM-Ziffer abgerechnet wird, haben Sie die Möglichkeit den Termin abzulehnen und dem Patienten eine Nachricht zukommen zulassen. Sie finden diese Funktion unter "Terminübersicht" und "Anfragen".
Hintergrund: Beim Deutschen Ärztetag im Mai 2018 wurde die Lockerung des sogenannten "Fernbehandlungsverbots" beschlossen. Einige Landesärztekammern haben diese Änderung schon übernommen. Bei der Behandlung von Patienten per Videosprechstunde gilt das jeweilige Berufsrecht der zuständigen Landesärztekammer des Arztes.