Wie wird die Videosprechstunde vergütet?

Wie wird die Videosprechstunde vergütet?

Die Vergütung der Videosprechstunde erfolgt seit dem 01.10.2019 über die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01439.
Für ausführliche Informationen zur Abrechnung nach EBM, wenden Sie sich bitte an Ihre KBV.
Wenn Sie Fragen zur Abrechnung nach GOÄ haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ärztekammer.


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