Wer darf Videosprechstunden anbieten?
Nur geprüfte Anbieter dürfen Behandlern die Videosprechstunde zur Verfügung stellen. Ein Videodienstanbieter muss über entsprechende Sicherheitsnachweise verfügen. So muss die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung nach dem Stand der Technik Ende-zu-Ende verschlüsselt sein. Ferner ist festgelegt, dass die apparative Ausstattung der Praxis und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten muss.